Der Martin: Datenschutz bei Webcams?

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Hallo,

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Videokameras öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen dürfen (Az.: V ZR 265/10).

das mag wohl sein, bezweifle ich gar nicht. Nur lässt sich die Einhaltung einer solchen Vorschrift nicht überwachen, solange die Videos nicht Dritten zugänglich gemacht oder sogar veröffentlicht werden.

Wenn ich also beispielsweise eine Kamera an meinem Balkon montiere und die Videosequenzen nur zum eigenen Vergnügen archiviere, weiß das niemand.

Ge- und Verbote sind irgendwie sinnlos, wenn ein Verstoß dagegen nicht festgestellt werden kann.

Ciao,
 Martin

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Ich stamme aus Ironien, einem Land am sarkastischen Ozean.