Der Martin: Leerer Webserver sollte Daten enthalten

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Hallo Janosch,

es soll auch Mieter geben, die das Schloss an der Wohnungstür austauschen, und dem Vermieter beim Auszug freundlich lächelnd die inzwischen nutzlosen Schlüssel zum ursprünglichen Schloss aushändigen.

Es soll auch Vermieter geben, die dir als Mieter nicht alle Schlüssel zur Wohnungstür geben, sondern ... "für Notfälle" ... noch selbst ein Exemplar behalten - egal wie illegal das ist.

ja, so einen Vermieter hatte ich bis vor gut zwei Jahren auch noch. Der hat sogar auf direkte Nachfrage abgestritten, dass er noch einen Drittschlüssel hatte.
Und ich kann mich an zwei Fälle erinnern, wo ich den Eindruck hatte, da sei jemand in meiner Wohnung gewesen - aber ich konnte es natürlich nicht beweisen.

Insofern kann ich sogar sehr gut verstehen, dass manche (ich gehöre nicht dazu, mir ist es zu egal, obwohl ich auch betroffen bin) als erste Amtshandlung das Wohnungstürschloss wechseln lassen.

Naja, ich kann jetzt nicht abschätzen, ob man als Mieter das Recht dazu hat. Immerhin endet dein Zuständigkeitsbereich als Mieter ja quasi an der Außenseite der Wohnungstür.
Also innen eine Kette anbringen ist sicher okay. Aber schon das Durchbohren der Wohnungstür, um einen Türspion anzubringen, bedarf der Zustimmung des Eigentümers.

Wobei ich dann beim Ausziehen wieder umbauen würde

Ja, dann wäre das nach meinem Rechtsempfinden auch okay.

Live long and pros healthy,
 Martin

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