Der Validator vehält sich genau so, wie es die Spezifikation (Geschäftsregeln) vorsieht.
Quelle?
Spezifikation Abschnitt 12.1, Integritätsbedingen BR-27 und BR-28.
Da hast Du recht, sorry für mein Misstrauen, ich habs überlesen.
Trotzdem lustig, denn:
Eine Software sollte in der Lage sein, gesetzlich gültige Geschäftsprozesse abzubilden!
Und es ist schon lustig, wenn der Gesetzgeber Softwareentwickler daran hindert 😕
Negative Positionen in Rechnungen sind nicht nur erlaubt, sondern auch gängige Praxis, auf die kein Unternehmen freiwillig verzichten wird. Ich weiß das, weil wir das mal eine Weile in unserer Software deaktiviert hatten. Unsere Kunden waren wenig amüsiert, um es mal zurückhaltend auszudrücken.
Ich bin mir grad gar nicht sicher, aber wenn die Kassiererin im Discounter einen Sofortstorno macht, ist dann nicht auch sofort eine Minusposition auf Deinen Kassenzettel? Oder wenn Du den Leergutzettel beim Einkauf mit abrechnest? Ich denke, das sind alles Minuspositionen.
Aber vielleicht soll/muss/kann man über eine negative Mengenanzahl gehen? BR-22 spricht jedenfalls nicht dagegen. 😕
Verrückte "XWelt" 😉
Rudi