Trotzdem lustig, denn:
Eine Software sollte in der Lage sein, gesetzlich gültige Geschäftsprozesse abzubilden!
Um beim Bespiel Inzahlungnahme zu bleiben, das sind buchungstechnisch zwei getrennte Geschäfte, die getrennt abzubilden sind.
(Quelle, nach "inzahlungnahme" suchen)
Und es ist schon lustig, wenn der Gesetzgeber Softwareentwickler daran hindert 😕
Was hindert dich daran, für jeden dieser Vorgänge eine gesonderte XRechnung zu erstellen?
Negative Positionen in Rechnungen sind nicht nur erlaubt, sondern auch gängige Praxis, auf die kein Unternehmen freiwillig verzichten wird. Ich weiß das, weil wir das mal eine Weile in unserer Software deaktiviert hatten. Unsere Kunden waren wenig amüsiert, um es mal zurückhaltend auszudrücken.
Du solltest dich gedanklich von Papierrechnungen und den Vorzeichen vor den Beträge lösen und dich mit den Geschäftsprozessen beschäftigen, die tatsächlich dahinterstecken und damit, wie diese in XRechnung abgebildet werden können. Dazu noch einen Lesetipp.
Aber vielleicht soll/muss/kann man über eine negative Mengenanzahl gehen? BR-22 spricht jedenfalls nicht dagegen. 😕
Das mag ja formal richtig sein, aber das Risiko, ob die verarbeitende Software beim Empfänger der XRechnung überhaupt damit was anfangen kann oder noch schlimmer zu falschen Ergebnissen kommt, würde ich persönlich nicht eingehen, sondern mich vorher versichern, ob das so vorgeshen ist. Eure Kunden würden wahrscheimlich noch weniger amüsiert sein, wenn sie wegen fehlender regelkonformer XRechnung Auftrage verlieren. Es geht ja bei XRechnung nicht darum, dass sich der Empfänger eine Papierrechnung dach den Gewohnheiten des Rechnungsstellers ausdruckt, sondern dass sie ohne Medienbruch maschinell verarbeitet werden kann.