Hallo klawischnigg,
das ist zumindest nicht so lebensbedrohlich wie ein System, das auf Hilferufe reagieren muss.
Aber es könnte einen Schwall Fehlalarme auslösen, und ob man sich per AGB hinreichend gegen Schadenersatzforderungen schützen kann?
Rolf
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sumpsi - posui - obstruxi
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