Abmahnung wegen Bild
bearbeitet von LinuchsMoin,
für einen kostenlosen, werbefreien Veranstaltungskalender war ich im Web auf der Suche nach Bildern, die per Zufallsgenerator eine Stadt mit Events repräsentieren. Die Bilder habe ich als Hintergrundbilder der Startseite gesetzt.
Per Mail habe ich die Rechte-Inhaber freundlich gefragt, ob ich das jeweilige Bild kostenlos nutzen darf und meine Seite verlinkt, um zu zeigen, wie es aussieht.
In der Regel stimmen die Fotografen zu, bis auf einen Fall. Am 10. Mai mailte er:
`Das Bild können Sie nicht kostenlos benutzen. Bitte entfernen Sie es oder machen mir für die Nutzungsrechte ein Angebot.`
Habe diese Mail gelesen und dann vergessen, zu reagieren. Per 22.05. kommt eine Abmahnung vom Rechtsanwalt über knapp 300 EUR. Der Gegenstandswert wird angesetzt auf 5.000,00 EUR. Das finde ich weit übertrieben.
Formulierung in der Abmahnung:
`Bei Zugrundelegung der gängigen Rechtsprechung ist ein Betrag von nicht unter 100 EUR angemessen.`
Das kann ich akzeptieren, aber ist der aufgeblähte Gegenstandswert berechtigt?
Gruß, Linuchs
Abmahnung wegen Bild
bearbeitet von LinuchsMoin,
für einen kostenlosen, werbefreien Veranstaltungskalender war ich im Web auf der Suche nach Bildern, die per Zufallsgenerator eine Stadt mit Events repräsentieren. Die Bilder habe ich als Hintergrundbilder der Startseite gesetzt.
Per Mail habe ich die Rechte-Inhaber freundlich gefragt, ob ich das jeweilige Bild kostenlos nutzen darf und meine Seite verlinkt, um zu zeigen, wie es aussieht.
In der Regel stimmen die Fotografen zu, bis auf einen Fall. Am 10. Mai mailte er:
`Das Bild können Sie nicht kostenlos benutzen. Bitte entfernen Sie es oder machen mir für die Nutzungsrechte ein Angebot.`
Habe diese Mail gelesen und dann vergessen, zu reagieren. Per 22.05. kommt eine Abmahnung vom Rechtsanwalt über knapp 300 EUR. Der Gegenstandswert wird angesetzt auf 5.000,00 EUR. Das finde ich weit übertrieben.
Formulierung in der Abmahnung:
`Bei Zugrundelegung der gängigen Rechtsprechung ist ein Betrag von nicht unter 100 EUR angemessen.`
Das kann ich akzeptieren, aber ist der aufgeblähte Gegenstandswert berechtigt?
Frage: Wie sind in so einem Fall die üblichen Nutzungsgebühren?
Gruß, Linuchs
Abmahnung wegen Bild
bearbeitet von LinuchsMoin,
für einen kostenlosen, werbefreien Veranstaltungskalender war ich im Web auf der Suche nach Bildern, die per Zufallsgenerator eine Stadt mit Events repräsentieren. Die Bilder habe ich als Hintergrundbilder der Startseite gesetzt.
Per Mail habe ich die Rechte-Inhaber freundlich gefragt, ob ich das jeweilige Bild kostenlos nutzen darf und meine Seite verlinkt, um zu zeigen, wie es aussieht.
In der Regel stimmen die Fotografen zu, bis auf einen Fall. Am 10. Mai mailte er:
`Das Bild können Sie nicht kostenlos benutzen. Bitte entfernen Sie es oder machen mir für die Nutzungsrechte ein Angebot.`
Habe diese Mail gelesen und dann vergessen, zu reagieren. Per 22.05. kommt eine Abmahnung vom Rechtsanwalt über knapp 300 EUR. Der Gegenstandswert wird angesetzt auf 5.000,00 EUR. Das finde ich weit übertrieben.
Frage: Wie sind in so einem Fall die üblichen Nutzungsgebühren?
Gruß, Linuchs