Hi Linuchs,
sowas habe ich auch mal durchgemacht.
Du musst schnell reagieren
Ich habe damals noch ca. 10 Tage vertrödelt, dann kam die einstweilige Verfügung vom Landgericht und schon waren es 4.500€ incl RA-Kosten. Dafür der hohe Streitwert (damit das LG zuständig wird), der in Urheberrechtsfragen aber erstmal üblich ist. In einem Verfahren kannst Du den dann zwar auch bestreiten. Das hat aber selten Erfolg.
Mein Tipp aus heutiger Sicht: unter dem Vorbehalt der Nachprüfung schnellstens bezahlen, dann anschließend verhandeln. Den Nachweis der Urheberschaft herausverlangen, sonst kannst Du deinerseits wieder zurück abmahnen.
Wurden von Dir Unterwerfungserklärungen mit Vertragsstrafe verlangt? Wenn nicht, hast Du noch Glück gehabt.
Und nächstes Mal vorher fragen
BTW: der Verwender des Bildes muss nicht selber der Urheber sein.
Viel Erfolg
me-too