Gibst Du die Unterlassungserklärung ab, dann kann man sich vor Gericht wegen des Sreitwertes und also der Kosten „kloppen“.
Das ist regelmäßig sehr viel billiger - und oft so „billig“ und „riskant“, dass die Gegner die Lust verlieren. Biete im Hinblick auf die Begrenzung des Zugriffs einen Streitwert(!) (nicht: Zahlung) von 100 Euro an…