Sorry, „knapp 300 EUR“ war wohl Wunschdenken, keine Ahnung, wie mir dieser Wert durchgerutscht ist.
Tatsächlich will der Anwalt € 491,82 haben innerhalb von vier Tagen nach Datum des Briefes. Das ist ja so gut wie unmöglich.
Und gibt es den Anwalt überhaupt?
Zumindest hat er einen Briefbogen und eine Webseite.
Bei Zugrundelegung der gängigen Rechtsprechung ist ein Betrag von nicht unter 100 EUR angemessen.
Habe heute € 100 als Teilzahlung überwiesen und auf das Schreiben geantwortet mit der Frage, woher die € 5.000 Gegenstandswert kommen.
Und nach Erhalt des Schreibens das Foto unverzüglich von meiner Webseite genommen.