Hallo,
Da mir keine Zeitreisen in die Vergangenheit möglich sind, ist das allein schon ein Grund, nicht zu unterschreiben.
Ein anerkannter „Grund“ ist das nicht, weil man die Erklärung ja auch zeitnah faxen könnte.
aber auch das setzt voraus, dass die Forderung zumindest innerhalb der gesetzten Frist beim Beklagten ankommt. Und das ist, wie ich in meinem anderen Beitrag schon erläutert habe, fast unmöglich.
Vor ein paar Jahren habe ich den Müll-Gebührenbescheid vom Entsorgungsunternehmen erhalten, als die Zahlungsfrist (3 Wochen) schon abgelaufen war. Von einer Versicherung habe ich mal ein Schreiben erst ziemlich genau 4 Wochen nach dem Datum des Schreibens erhalten - da war aber anhand des Poststempels auf dem Umschlag zu erkennen, dass der Brief die ersten 8 Tage noch bei der Versicherung im Hause rumlag, bevor er schließlich zur Post ging.
Live long and pros healthy,
Martin
Ich stamme aus Ironien, einem Land am sarkastischen Ozean.