Lieber Rolf, du hast die Lösung gefunden :-D
Der Liegenschaftszins betrug 2,9% und ich muss bei der Eingabe versehentlich anstelle von 0,029 mit 0,29 multipliziert haben :-)
VIELEN VIELEN DANK!!!
Zur Erörterung des Ertragswertvehrens:
Es ist tatsächlich sinnvoll bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, worauf sich dieses Beispiel bezieht, den Bodenrichtwert aus der Bodenrichtwertkarte des regionalen Gutachterausschusses mit der Wohnfläche der zu bewertenden Wohnung zu multiplizieren und dieses Produkt wiederum mit der am Markt erzielbaren üblichen Miete (in diesem Fall laut Grundstücksmarktbericht von Aachen 11,71€/m²) zu multiplizieren und das ganze wiederum verzwölffachen, da der Jahresrohertrag ermittelt werden soll. Anschließend zieht man hiervon die jährlichen Bewirtschaftungskosten ab und erhält den Jahresreinertrag.
Die von dir angesprochene Problematik mit den Einfamilienhäusern ist durchaus vorhanden, denn schließlich würde man in diesem Fall so handeln, als wäre das gesamte Grundstück samt Garten vermietbare Wohnfläche, allerdings wendet man daher bei Einfamilienhäusern auch vorzugsweise das Sachwertverfahren an.
Um es kurz zu machen: Lieber Rolf, du bist der KLASSE und ich danke dir vielmals, denn ich habe diesen Fehler nunmehr 30 mal überlesen und wundere mich über meine eigene Dummheit :-D