Raketenabmahnanwaltverärgerer: Webseite wird weiterverkauft

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Ich bin der Meinung: Ja. Wenn ich zum Fotografen gehe und Bewerbungsfotos machen lasse, dann gehe ich ja auch davon aus, dass ich die Fotos dann ohne Einschränkung beliebig oft verwenden darf.

Für Privatnutzungen wie Bewerbungen mag das gelten. Aber für die Veröffentlichung z.B. im Internet brauchst Du eine Extra-Lizenz. Im Zweifel frag also das Fotofix, welche genauen Rechte er/sie/es Dir für Dein Geld einräumt oder schau mal, ob der/die/das AGB verwendet.

Übrigens ist gerade in dem Bereich die Theorie und die Praxis sehr unterschiedlich. z.B. geben ja viele Fotografixe das Original (bei analoger Fotografie z.B. das Negativ) dem Kunde mit - damit der weitere Vervielfältigungen machen (lassen) kann. Zudem haben die Fotografixe, welche Bewerbungsfotos machen, regelmäßig kein Interesse an der Verfolgung der „Lizenzverstöße“ durch deren Kunden. Es sei denn natürlich diese diese sind Kupels eines, äh, Abmahnanwaltix. (Zum Glück hab nicht das andere, in der sozialen Anerkennung recht ähnlich positionierte, aber manchen als Beleidigung geltende A-Wort(*) geschrieben.)

*) Eh, echt. Was kann das Arschloch dafür, dass es dieses Abmahnanwaltspack gibt?