Rolf B: Webseite wird weiterverkauft

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Hallo klawischnigg,

es geht zwar jetzt vom Thread weg, aber Architekten haben Urheberrechte an den von ihnen entworfenen Bauten, was insbesondere dann relevant ist, wenn die Bauten eine gewisse Originalität haben. Da hat's schon diversen Zank vor Gericht gegeben. Entweder, weil der Architekt durch einen Umbau seinen künstlerischen Anspruch verletzt sah, oder weil der Architekt mittels Urheberrecht erzwingen wollte, auch den Umbau planen zu können.

Der Bauherr muss schon eine erhebliche Eigenleistung bei der Planung des Gebäudes erbringen, um am Urheberrecht für die Architektur beteiligt zu sein.

Quelle

Rolf

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sumpsi - posui - obstruxi