Der Martin: Webseite wird weiterverkauft

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Hallo,

" ... Sie nutzen seit ### nachweislich ein Softwareprodukt unseres Hauses, und haben es bisher versäumt, die dafür anfallenden Lizenzgebühren zu entrichten..."

Das hierdurch entstehende Risiko nennt sich

a) "Klage auf negative Feststellung einer erhobenen Forderung" oder kurz "negative Feststellungsklage" - und ist ein finanzielles.

b) Die verkaufende Firma könnte zu dem nach dem UWG Klage auf Unterlassung der angeblich falschen Behauptung erheben…

da localhorst so scheinbar beiläufig etwas von "nachweislich" schrieb, gehe ich davon aus, dass man diesen Weg nur einschlägt, wenn man den Nachweis im Bedarfsfall auch tatsächlich liefern kann.

Ein guter Bluff hat zwar mitunter auch Erfolg, aber man sollte sich dann immer über das Risiko im Klaren sein. Nicht nur beim Poker.

Live long and pros healthy,
 Martin

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