Raketenjuri: „Vorvertraglicher Schriftverkehr“

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Dabei kann insbesondere auch der Preis für die Leistung (Werk oder Lizenz) eine Rolle spielen.

Eine sehr starke Rolle bei der Vertragsinhaltsfeststellung ungenauer oder mündlich geschlossener und inhaltlich strittiger Verträge kann insbesondere der „vorvertragliche“ Schriftverkehr (auch Emails, auch während der Leistungserbringung) spielen.

Den sollte man also gleich mit zum Anwalt nehmen.