localhorst: Webseite wird weiterverkauft

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Alternative:

Schreib doch einfach Rechnungen an die weiteren Nutzer und sende ihnen einen Lizenzvertrag mit. Fristsetzung mit Kalenderdatum nicht vergessen.

" ... Sie nutzen seit ### nachweislich ein Softwareprodukt unseres Hauses, und haben es bisher versäumt, die dafür anfallenden Lizenzgebühren zu entrichten..."

Das hierdurch entstehende Risiko nennt sich

a) "Klage auf negative Feststellung einer erhobenen Forderung" oder kurz "negative Feststellungsklage" - und ist ein finanzielles.

Wie hoch ist denn das Prozessrisiko, wenn man zunächst für einen Monat die Lizenzgebühr fordert? Wie wird denn da der Streitwert ermittelt?

b) Die verkaufende Firma könnte zu dem nach dem UWG Klage auf Unterlassung der angeblich falschen Behauptung erheben…

Allerdings läuft er dann auch Gefahr, wegen Betrugs belangt zu werden, zusätzlich zu den vermeintlich fälligen Gebühren für eine Vervielfältigungslizenz.

Ich halte daher beide Gegenhaltungen als eher stumpfe Schwerter, vorausgesetzt natürlich, dass ausreichende Rechte des OP nachweisbar sind. Und darum ging es doch?

LG
localhorst