localhorst: Webseite wird weiterverkauft

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Hi Rakete,

durchaus interessante Anregungen, die der OP auf jedem Fall seinem Rechtsberater zur (schriftlichen) Stellungnahme vorlegen sollte, bevor er dann vielleicht einstweilige Verfügung gegen die Nutzung beantragen lässt.

Der Schadenersatzanspruch folgt dann erst als nächster Schritt.

LG
localhorst