Der Martin: Telefonbuch Rückwärtssuche

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Hallo,

Ich sehe da keine Möglichkeit, die Abfrage von Daten alleine durch Nutzungsbedingungen einzuschränken.

ich bin auch kein Experte, aber ich sehe da sowohl eine rechtliche als auch eine technische Handhabe.
Rechtlich, weil der Eigentümer einer Sache sehr wohl festlegen kann, wie diese Sache genutzt werden darf, auch wenn er sie wissentlich der Allgemeinheit zur Verfügung stellt oder sogar aus der Hand gibt. Zum Beispiel könnte die Stadt verfügen, dass im öffentlichen Park Inline-Skating verboten ist. Oder eine Autovermietung könnte im Mietvertrag vorschreiben, dass das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt werden darf. Kontrollieren kann der Vermieter das dann aber nicht, eine solche Bestimmung ist also schwierig durchzusetzen.
Technisch, weil ich wiederholte Abfrage von derselben IP-Adresse aus innerhalb kurzer Zeit blockieren (graylisten) könnte.

Auch die Behauptung, durch Nutzung würde automatisch ein Vertrag entstehen, halte ich für nicht haltbar. Solange HTTP/s bestimmungsgemäß benutzt wird, wird mMn keine verbietbare Handlung vorgenommen.

Da gehe ich mit. Vor allem die Behauptung, bereits durch Herstellen einer Verbindung zum Server komme der Vertrag zustande. Das hieße, ich muss erst einen Vertrag eingehen, um überhaupt die Vertragsbedingungen zu erfahren. Das geht nun wirklich nicht.

Allderdings dürfte jede Form der öffentlichen (Wieder-)Verbreitung der gesamten Datensammlung (Datenbank) oder wesentlicher Teile davon zu erheblichen Schadenersatzansprüchen führen.

Hmm. Schadenersatz? Wem entsteht dadurch Schaden? In welcher Form? Eigentlich entsteht niemandem ein Schaden. Vor allem keiner, der sich irgendwie in Zahlen ausdrücken lässt. Außer eben, wenn die Massenabfrage solche Ausmaße annimmt, dass dabei der Betrieb des Servers (Performance) merklich gestört wird. Aber selbst das dürfte dann schwierig zu beziffern sein und führt im Bedarfsfall wahrscheinlich wieder zu irgendwelchen Mondsummen.

Live long and pros healthy,
 Martin

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