Telefonbuch Rückwärtssuche
bearbeitet von
Hallo Martin,
hallo Alle,
Du bringst jetzt aber nicht Urheberrecht und Sachenrecht durcheinander?
Die Rechtsansprüche bei geklauten Datenbanken gehen auc §87ff des Urheberrechts hervor. Das wurde hier von @TS und von mir verlinkt.
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Hinweis:
Meine Antworten berücksichten (meistens) den Inhalt des gesamten bisherigen Threads. Der/die jeweilige Vorposter/in sollte sich daher **nicht** alleine angesprochen fühlen.
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LG + Gesundheit
Localhorst