Hallo Martin,
hallo Alle,
Du bringst jetzt aber nicht Urheberrecht und Sachenrecht durcheinander?
Die Rechtsansprüche bei geklauten Datenbanken gehen aus §87ff des Urheberrechts hervor. Das wurde hier von @TS und von mir verlinkt.
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Hinweis:
Meine Antworten berücksichten (meistens) den Inhalt des gesamten bisherigen Threads. Der/die jeweilige Vorposter/in sollte sich daher nicht alleine angesprochen fühlen.
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LG + Gesundheit
Localhorst