[…] in ihrem unzweifelhaft falschen Handeln zu bestärken.
„Unzweifelhaft falsch?“ Ich halte diese Einschätzung für ausgesprochen zweifelhaft.
Das ist aber ziemlich schwierig wenn Du nicht gleichzeitig auch das „stillschweigedes Streuen von negativen Bewertungen provozierende oder einer persönlichem Abneigung Ausdruck gebende Person“ anzweifelst. Das hast Du aber gelöscht - was die Vermutung zulässt, dass Du mir in diesen Punkt folgst.
Ich erlaube mir frech an die Verlautbarung des Vereins bezüglich negativer Bewertungen zu erinnern:
Dies soll nicht dazu dienen, missliebige Foristen auszugrenzen, sondern anderen zeigen, dass mindestens ein Forumsnutzer mit Bewertungsrechten mit dem Beitrag nicht einverstanden ist. Bewerten Sie daher bitte den Inhalt, nicht den Verfasser.
Demnach sind „stillschweigedes Streuen von negativen Bewertungen“ und/oder „einer persönlichem Abneigung Ausdruck geben“ völlig unzweifelhaft falsches Handeln.
Und auch Dich bitte ich nunmehr die betreffende Person nicht in diesem falschen Handeln zu bestärken.