Hallo Linuchs,
hallo Alle,
ich stehe vor der Frage, ob Stammsätze, die bereits als gelöscht markiert wurden, endgültig aus der DB entfernt werden sollen/dürfen.
Das ist eine sehr komplexe Aufgabe, die verschiedene Bereiche betrifft:
- bereitstehender Persistenz-Speicher
- max. zulässige Tabellengröße
- Datenmodell, Satzbeschreibung
- Historiemodell
- rechtl. Aufbewahrungsfristen vs. vorgeschriebener Datensparsamkeit
- max. zuläsdige Aufbewahrungszeit (offiziell)
- Geschäftsmodell, Bearbeiterhierarchie, -rechte, Workflowmanagement
- wie oft, wie genau und durch wen wird Konsolidierung betrieben? [1]
- usw.
Und dann hängt es sicherlich davon ab, wie Du Stammdaten, Bewegungsdaten und Historie definierst. Schau dir zum Vergleich mal eine Wikisoftware an.
[1] Konsolidierung ist eine wesentliche Pflegefunktion in Datenbeständen:
Dürfen kleine Änderungen zusammengefasst werden, oder willst/musst/darfst Du loggen, wer sich dauernd vertippt und ständig Änderungen nachschiebt?
Musst Du Trends erkennen können (z.B. bei Aktienkursen)?
Dafür:
- Listen werden gesäubert von Positionen „als gelöscht markiert“
- Dubletten verschwinden
Dagegen:
- Reaktivierung (versehentliches Löschen) nicht möglich
- die Begründung des Löschens (Dokumentation) verschwindet
- Logos und Bilder verschwinden
Wie haltet ihr das?
Sehr divers, je nach Aufgabenstellung, Wichtigkeit und Manpower für die Entwicklung und Pflege des Gesamtkunstwerks.
LG + Gesundheit
Localhorst