Lieber Ralf,
Anmeldenamen sollten nichts mit den BenutzerInnennamen zu tun haben!
meinst Du mit Anmeldenamen login name? Also das, was bei der Kombi aus Benutzernamen und Passwort einzugeben ist? Der von Dir genannte BenutzerInnenname ist dann wohl der Klarname oder volle Name? Dann würde ich Dir widersprechen. Wenn aber nicht, sehe ich für einen Anmeldenamen keinen Anwendungsfall.
Liebe Grüße
Felix Riesterer