Der Martin: 30.10.2021 Virtuelle MV

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n'Abend,

Nicht explizit - aber sie schließt sie nach meinem Verständnis auch nicht aus.

Doch, tatsächlich ist sie das. Eine Satzungsänderung kann nur eine Mitgliederversammlung beschließen. Versammlung heißt, dass dafür tatsächlich Mitglieder zusammen kommen müssen. Unsere Satzung erlaubt, dass das auch passieren kann, indem man per "Datenfernübertragung" zusammenkommt.

wahrscheinlich hast du durch deine mehrjährige Vorstandstätigkeit (nicht nur bei SELFHTML) mir gegenüber einen Erfahrungsvorsprung. Aber wenn ich unsere Satzung lese, finde ich in §7 kein Wort dazu, dass nur anwesende Mitglieder stimmberechtigt sind. Daher meine Schlussfolgerung "nicht ausgeschlossen".
Wenn also eine MV im herkömmlichen Sinn stattfindet (als Präsenzveranstaltung und optional gemäß §10 mit online zugeschalteten Mitgliedern), dann sehe ich keine Formulierung, die ausschließt, dass bei dieser MV die schriftlich abgegebenen Stimmen weiterer nicht anwesender Mitglieder gültig sein können.

Ob wir das wirklich wollen, und wie groß der Aufwand wäre, ist eine ganz andere Frage. Vermutlich wollen wir das eher nicht. Aber es wäre IMHO in den Grenzen unserer Satzung möglich.

Live long and pros healthy,
 Martin

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Bei Erwärmung steigt das Thermometer, bei Erkältung singt es.