Hallo Der,
Briefwahl (...) ist (...) ein zusätzliches alternatives Angebot neben der persönlichen Stimmabgabe bei der Versammlung.
Ja, so hatte ich das auch gemeint. An eine mögliche Diskussion mit Abänderung des Vorschlages hatte ich überhaupt nicht gedacht. Irgendwie war ich der Meinung: Das ist vorgeschlagen, inhaltlich hatten wir das in Hamburg geklärt, es muss nur die Formalie der Zustimmung erfüllt werden.
Eine Bevollmächtigung ist aber durchaus denkbar - keine Ahnung ob eine Satzung das zulassen muss oder ob das auch über die große citizen.laws.ini funktioniert. Ich könnte ja jemandem ein Papier geben, auf dem ich meine Leitlinien formuliere und eine Abstimmungsbevollmächtigung innerhalb dieser Leitlinien erteile. Es ist wäre sicherlich umständlich, und es birgt das Risiko, dass der Bevollmächtigte meine Leitlinien falsch deutet; keine Ahnung, wie weit Abstimmungen dann anfechtbar wären.
Puh, liebe Pandora, lass deinen Kasten besser zu.
Rolf
sumpsi - posui - obstruxi