Aloha ;)
Es gibt einen mathematischen Unterschied zwischen "ein" und "genau ein".
Und es beschäftigt im Streitfall immer wieder Gerichte.
Das ist eine leere Phrase, und noch dazu mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mal wahr. Nenn mir nur einen Fall, in dem ein "ein" gerichtsfest als "genau ein" zu werten war. Oder in dem überhaupt über sowas gestritten wurde.
Was hindert uns daran, das in "mindestens ein Mitglied" [...] zu korrigieren.
Man kann nur korrigieren, was falsch ist. Es ist aber nicht falsch. Es ist auch nicht uneindeutig.
Wenn du gefragt hättest, was uns daran hindert, das zu ändern, hätte ich geantwortet: nichts, außer, dass es die Fomulierung unnötig verkompliziert und verlängert.
Damit wäre eindeutig geschrieben, was gemeint ist.
Das ist es bereits jetzt.
Aber wenn du meinst: du kannst den Antrag kommenden Samstag gerne stellen. Wenn der mehrheitsfähig ist, kann man das ja reinschreiben. Es ändert ja eh nichts (außer, dass der Satz länger und komplizierter wird).
Grüße,
RIDER