Der Fälscher kannte den genauen Wortlaut von 146 Abs. 1 StGB offenbar nicht.
Juristen dürfte meine Vermutung hinsichtlich seines Berufes nicht gefallen…
Der Fälscher kannte den genauen Wortlaut von 146 Abs. 1 StGB offenbar nicht.
Juristen dürfte meine Vermutung hinsichtlich seines Berufes nicht gefallen…