Vielen Dank @Rolf B für Deine Nachgedanken,
Das Verkünden von nachweislichem Schwachsinn eines Irregeleiteten ist aber nicht per se kriminell.
ergänzend wäre zu bemerken das "nachweislicher Schwachsinn" erst mal nachgewiesen werden sollte, was ja mit den bisherigen bloßen Behauptungen nicht geschehen ist.