Raketenwilli: Und schon wieder: „Hackeropfer“

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Sogar eine Bestätigungsmail ist vorgesehen - wahrscheinlich zum Beispiel mit der Kopie der Nachricht des Users.

  • Und 2 Tage später … kommt eine Abmahnung mit einer Kostenrechnung über 1200 Euro vom Anwalt einer um ihr Postfach höchst und teuer besorgten Person, welche sich das Mail nach eigenem Behaupten (und auch dem Anschein nach) nicht selbst zugeschickt hat.
  • Bei Uneinsichtigkeit folgt binnen 2 Jahren ein Urteil. Anwalts- und Gerichtskosten bis dahin ~ etwas mehr als 5000 €. Über die theoretisch mögliche Berufung freut sich der gegnerische Anwalt: Es ist schließlich sein Einkommen welches durch diese ohne viel Arbeit erhöht wird.
  • Oder: Wladimir Putins Bluthund rückt an und bewirft Deine Firma mit Bomben, weil die mir sehr gefallende ihn aber sehr wütend machende Nachricht an ihn gerichtet war und praktischerweise auch seine Mailadresse angegeben werden konnte.

1. Merksatz für Mailformulare:

Der Benutzer bestimmt ENTWEDER auch nur einen der Empfänger ODER den Inhalt oder einen Teil des Inhalts des Emails.

Da es hier offensichtlich

  1. um eine Firma (und also Geld) geht und
  2. Grundlagenwissen fehlt, weshalb
  3. höchst bedenkliche und die Firma gefährdende Planungsfehler gemacht werden

würde ich die Konsultation einer fachlich geeigneten Person als unumgänglich bezeichnen. Man kann der nach eigenen Behaupten geeigneten Person obiges Ansinnen vortragen - und, wenn oder falls diese das so machen will, gleich wieder heimschicken - weil ebenjenehöchstselbst dann offensichtlich falsch vormacht, geeignet zu sein.