Moin Torsten,
ja, ich war auch mal der Meinung, geschäftsmäßig sei näherungsweise ein Synonym zu gewerblich. Der Meinung bin ich auch immer noch, aber die Juristen scheinen das anders zu meinen. Im Sinne des oben zitierten Paragraphen aus dem TMG wird geschäftsmäßig eher als "dauerhaft" verstanden.
Man muss in der Auswertung von Gerichtsurteilen immer den Kontext der Begründung sehen. Im allgemeinen ist das umfangreicher als die im Internet oft verschlagworteten Headline. Gemeint ist damit eine Gewinnerzielungsabsicht, -beteiligung oder auch Werbung mit dieser Absicht. Das hat mit gewerblich nichts zu tun und muss es demzufolge nicht sein.
Meines Wissens hat es schon Gerichtsentscheidungen gegeben, die ein Impressum angemahnt haben, wenn eine Webseite nicht rein privat betrieben wird. Das kann teilweise so verstanden werden, dass rein privat nur mit Zugangsbeschränkung, also eben nicht für alle frei zugänglich, gegeben ist.
Geschäftsmäßig bedeutet im Deutschen, dass überhaupt irgendwie Geld eingenommen wird, sei es auch nur um Kosten zu decken ohne irgend einen Gewinn erwirtschaften zu wollen.
Und wenn du fremde Inhalte auf deiner Seite einbindest (Font Awesome), benötigst du eine entsprechenden Hinweis in der Datenschutzerklärung.
Und ggf. einen Verweis auf die Lizenz, die das gestattet.
Auch das ist ein Trugschluss. Ich benötige nicht mal eine Datenschutzerklärung, hier könnte auch wieder der private Charakter eine Rolle spielen, tut es aber nicht. Es geht Immer um das Sammeln personenbezogener Daten, was nicht statt findet.
Und das ist inwiefern transparent für die Besucher der Seite?
Weder durch mich, noch durch von mir eingebundene Inhalte Dritter (aber selbst wenn wär ich für Dritte nicht automatisch verantwortlich).
Du bist aber dafür verantwortlich, dass Dritte eingebunden sind. Es hat dazu schon ziemlich eindeutige Entscheidungen gegeben, z.B. zum Facebook-Like-Button, aktuell zur Einbindung von Google Fonts. So einfach kann man hier nicht die Verantwortung von sich geben. (Da das natürlich trotzdem passiert ist µMatrix für mich ein Mittel der digitalen Selbstverteidigung.)
Das erstellen von Web-Stats ist z.B. nicht nennungspflichtig.
Das ist das Verarbeiten personenbezogener Daten. Die DSGVO hat dazu eine ziemlich eindeutige Meinung.
Auch hier gibt es massenhaft Fallstricke, die aber in meinem Fall nicht zutreffen. FontAwesome und seine Quellen ist in einer der *.js Dateien enthalten...
… und diese Datei liegt nicht auf deinem Server.
Viele Grüße
Robert