Hallo
oder eine klebrige Identifizierungshinterlassenschaft im Browser des Anwenders (Cookie, IndexedDB, LocalStorage, ServiceWorker - you name it).
Auch das ist IMO noch kein personenbezogenes Merkmal. Daran erkennst du zwar, dass es immer wieder derselbe Nutzer ist - aber nicht wirklich, wer das ist.
Erst wenn man Informationen aus verschiedenen Quellen korreliert, hat man eine Chance, daraus wirklich personenbezogene Daten zu gewinnen. Und das ist die eigentliche Gefahr bei Datenkraken wie etwa Google: Das Zusammenführen von Informationsfragmenten aus Tausenden von verschiedenen Quellen.
Ich finde deshalb, dass das Thema Datenschutz im Internet zumindest in diesem Aspekt von der deutschen Juristerei zu hoch aufgehängt wird.
Deine Ausführungen stimmen im Prinzip, sie lassen aber die Tatsache außer Acht, dass viele, wenn nicht gar die meisten Websitebetreiber eben nicht nur eigene Cookies setzen, Daten im Browser speichern oder was auch immer, sondern externe Dienste einbinden, die wiederum eigene Cookies setzen, Daten im Browser speichern und Zugriffe protokollieren. *Die spätestens führen diese Daten über verschiedenste Websites, also aus den von dir erwähnten „Tausenden von verschiedenen Quellen“ zusammen.
Das Thema ist damit ein Thema, auch für die deutsche Juristerei.
Tschö, Auge
200 ist das neue 35.