Hallo Martin,
bei der IP-Adresse wird oft gestritten, ob die nun ein personenbezogenes Merkmal nach DSGVO oder BDSG ist. Sie ist es meiner Ansicht nach nur dann, wenn ich sie tatsächlich einer Person zuordnen kann.
Das kann Lieschen Müller aber nicht.
Es ist egal, ob das jeder kann. Man KANN, mit Rechtshilfeersuchen und gerichtlicher Anordnung und allem Brimborium, und damit ist sie personenbezogen. Wenn ein Gericht mit der IP 127.0.0.1 zum Provider geht und Auskunft verlangt, wem sie am 18. Brumaire 1799 gehört hat, muss der liefern (vielleicht sagt er dann sogar "Napoleon" - im realen Fall dürfen IP und Datum leicht abweichend sein...)
Rolf
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sumpsi - posui - obstruxi
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