MichaelS: Internet, Rhythmus usw.

Beitrag lesen

Hallo und sorry, wenn ich mich hier einmische, aber...

Leitsatz: Jeder, der Inhalte im Internet veröffentlichen möchte, die nicht dem eigenen Werkschaffen entstammen oder diesem zuzuordnen sind, benötigt eine rechtlich eindeutige Berechtigung ( Zustimmung, Lizenz) des Werkurhebers oder einer von ihm hierzu beauftragten Person.

Dies gilt unabhängig der Frage, ob es sich bei dem Uploader um eine Privatperson, ein Unternehmen oder um einen Verein handelt. Das BGB unterscheidet nicht zwischen privat und einer Arbeitstätigkeit, sondern nur zwischen Verbraucher und Unternehmer. In BGB §13 ist der Verbraucher wie folgt beschrieben: " Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können".

Somit kann ein "Privatmensch" sowohl gewerblich, wie auch nichtgewerblich tätig werden, was ein Verbraucher eben nicht kann. Im Gegensatz zu einem Unternehmer kann ein Verbraucher ausschließlich eine natürliche Person sein. Die Geschäfte, welche er führt sind demnach Privatgeschäfte, die sich als Rechtsgeschäft weder (s)einer gewerblichen, noch beruflich selbständigen Tätigkeit zuordnen lasssen.

Die Zuordnung, ob ein Geschäftsverhalten einem privaten- oder gewerbsmäßigem Handeln zuzuordnen ist, ist oft auch eine Einzelfallbetrachtung. ( vgl. Ebay- Verkäufe). Dem Verbraucher gemäß §13BGB steht der Unternehmer (§14) gegenüber.

Vereine werden in rechtsunfähige Vereine ( Vereinigungen) und in rechtsfähige Vereine (z.B.: e.V.) unterschiedenen. Letztere werden widerrum in wirtschaftliche ( wirtsch. handelnde) Vereine und in nichtwirtschaftliche Vereine unterschieden. BGB1 §21,22; Gemäß §55 BGb ist ein eingetragener Verein nach §21 ein nichtwirtschaftlicher Verein. Wer nun was ist, ist der jeweiligen Vereinssatzung bzw. der Verfassung zu entnehmen.

Bei den CC- Lizenzen ist bei Zurverfügungstellung ( auch von Teilen) Vorsicht geboten. Immerhin gibt es 6 Unterarten der CC- Lizenzen.

CC BY = Dritte dürfen das Werk ( auch kommerziell) nutzen, verbreiten, verändern, kombinieren , sofern der Urheber benannt wird.

CC BY-SA = wie BY BB, nur muß das neue Werk gleichfalls unter einer CC- Lizenz veröffentlicht werden

CC BY ND = erlaubt auch eine kommerzielle Nutzung, Verbreitung, ... , sofern das Werk weder gekürzt, verändert, übersetzt wird. Die Nennung des Werkurhebers ist Pflicht!

CC BY-NC = wie CC BY, mit der Einschränkung der Unzulässigkeit einer kommerziellen Nutzung

CC BY-NC SA = wie BY SA mit der Einschränkung der Unzulässigkeit einer kommerziellen Nutzung

BY NC ND= wie BY ND, mit der Einschränkung der Unzulässigkeit einer kommerziellen Nutzung.

Mehr Infos dazu unter: https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/uniwue/Presse/Neue_Seiten/Freie_Lizenzen_erklaert_-_Broschuere_der_Bertelsmann-Stiftung.pdf

Bitte prüft / laßt prüfen, was rechtlich unanfechtbar ist, damit SelfHTML nicht in die Negativschlagzeilen gelangt, oder in Schlimmeres!

So, genug der Klugscheisserei!

Gruß MichaelS