Raketenwilli: Weitere Straftat ermittelt

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problematische Seite

  • Auf der Seite wird via Link ein illegales Online-Casino beworben.

Merkwürdigerweise ist auch „testundliebe.de“ über den Link dann gar nicht zu erreichen (es kommt die selbe Fehlermeldung „1020"), wenn man den Hostname bei Google einwirft und dort auf das Suchergebnis klickt allerdings schon: Mit der behaupteten „Firewall“ hat das nichts zu tun, definitiv wird der Referer oder sonstwas ausgewertet.

Wir haben also (wenn Deine Angaben wahr sind):

  • Identitätsdiebstahl gemäß §164 (hier durch das tatsächliche Begehen von Straftaten unter falschem, also Deinem Name) aber auch gleichzeitig Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß §269 StGB
  • Urheberechtsverletzung gemäß §106 UrhG (Durch die Weiterveröffentlichung Deiner Texte und Bilder.)
  • Bewerbung eines illegalen Online-Casinos, strafbar gemäß §284 Absatz 4 StGB.

Da die DENIC schreibt

DENIC selbst kann Ihnen Auskunft über den Domaininhaber nur erteilen, soweit Sie glaubhaft machen, persönlich von den womöglich rechtswidrigen Inhalten betroffen zu sein. Legen Sie bitte schriftlich an whois[at]denic[dot]de dar, inwieweit Sie erheblich betroffen sind und fügen Sie geeignete Nachweise bei.

kannst Du es bei whois@denic.de also versuchen. Vorliegend wird sich die DENIC Dir gegenüber - laut Berichten anderer - darauf berufen, dass diese „nicht den Richter spielen dürfe“. Das ist „nicht schön“ allerdings auch korrekt - wo käme wir hin, wenn die DENIC auf Zuruf Domains sperren würde?

Die DENIC gibt in ihrer "whois-suche" als Beschwerdeadresse (Abuse) „legal@1api.net“ an. Du kannst versuchen Dich dort zu beschweren, das ist womöglich der Registrant. Selbst wenn das der Registrant ist wird dieser aber auch nur Deine Beschwerde an eine Mailadresse weiter geben, die der tatsächliche Nutzer diesem genannt hat und sonst nichts tun. Siehe DENIC.

In Folge dessen werden durch den Täter oder die Täterin nur Beweismittel vernichtet.

Also drucke das Zeug aus (Wichtig ist die Startseite mit Deinen Daten im Impressum und „ab zur Polizei“). Die machen das dann über Durchuchungs- und Herausgabebeschlüsse, können auch veranlassen, dass der Abruf der Webseiten durch den Hoster vollständig gesperrt wird.

Alternativ kannst Du versuchen, dich an Cloudflare zu wenden. Ich weiß nicht wie auf Identitätsdiebstahl reagieren - aber Cloudflare ist mir vor allem als Proxy (Wappnung gegenüber DDoS-Attacken) bekannt und gilt Sperrverlangen gegenüber als widerspenstig. Möglicherweise rücken die aber die IP des tatsächlichen Servers heraus.

Generell hat die Polizei bessere Chancen, die kann sich Gerichtsbeschlüsse holen um das weitere Begehen der Straftaten zu verhindern.

Die Domain bekommst Du so nicht wieder auch sonst rate ich von einer Zivilklage ab: Das Ergebnis wird Dich nicht zufrieden stellen und Du musst Dich - nach meiner Erfahrung - nicht nur mit extrem verlogenen Gegnern sondern auch mit unglaublich dummen Richtern herumschlagen, welche nicht „Recht sprechen“ sondern „Arbeit vermeiden“ wollen (das Schreiben langer Urteile gehört zu den zu vermeidenden Tätigkeiten) und das Brett stets an der dünnsten Stelle bohren, dazu sogar gesetzliche Regeln frei erfinden - und sodann unter der Androhung einer Klageabweisung rotzfrech versuchen, Dich zu für Dich höchst ungünstigen Vergleichen zu drängen.

Außerdem werden der Täter oder die Täterin Dir natürlich das Verfahren „emmerdieren“ - Und die wissen wie das geht und mit allem Verlaub habe ich selbst genau das letztendlich von genau solchem kriminellem Pack gelernt.