Der Martin: Grundgesetz ./. Erwerbsregeln

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Hallo,

  • Einen Link zu setzen ist nach Einzelmeinung vieler Richter und ganzer Richterkollektive ein „Hinleiten“ oder „Veranlassen“ und damit eine derart essenzielle Schädigung des armen Anbieters der Ressource, dass andere Verfassungsrechte hinter die aus einer Fernsehserie bekannten „Erwerbsregeln“ gestellt werden müssen.

ich kenne derartige Darstellungen und Ansichten - und dennoch:
Wer Inhalte frei zugänglich im Internet bereitstellt, hat doch ein Interesse daran, dass diese Inhalte auch gesehen, gelesen, wahrgenommen, konsumiert werden. Daher finde ich diese Doppelzüngigkeit doch arg befremdlich.

Zum Vergleich: Ein Spielwarenladen, der im Schaufenster ein Kasperltheater zeigt, darf sich nicht wundern, wenn massenweise Leute (vor allem Kinder) vor dem Schaufenster stehenbleiben und sich amüsieren.

Einen schönen Tag noch
 Martin

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Windows ist manchmal echt witzig. Vor einiger Zeit erlebt:
"Die Problembehandlung kann aufgrund eines Problems nicht gestartet werden."