TS: DSGVO

Beitrag lesen

Hello,

ich beklage hiermit öffentlich eine dicke Fehlstelle in der DSGVO.
Sollte ich mich im Irrtum befinden, bitte ich um substantiierte Gegendarstellungen.

Beispiel:

  1. Eine Webseite stellt die Postingmöglichkeit eines Kommentares zur Verfügung. Der Kommentar versickert aber im Dschungel der Datenbank der Webseite und der Poster erhält (nach üblichem Workflow) keine Kopie davon.

  2. Google gibt die Möglichkeit zur Bewertung. Die jeweilige Bewertung wird dem Poster aber auch nicht direkt (z. B. per eMail) zur Verfügung gestellt - am besten mit der Möglichkeit, Fehler zu korrigieren. Es bedarf immer eines weiterhin funktionstüchtigen Webinterfaces.

Wo regelt die DSGVO sowas? MMn regelt diese nur statische Dinge, nicht aber den Workflow und dessen Nachvollziehbarkeit!

Ich bitte um äußest diverse Diskussion :-)

Glück Auf
Tom vom Berg

--
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Das Leben selbst ist der Sinn.