Daher habe ich das Kontaktformular entfernt.
Möglicherweise war und ist das im Hinblick auf den zwischenzeitlichen Missbrauch des DSGVO-Gesetzes durch kriminelle (und inzwischen teilweise(¹) verurteilte sowie aus dem Beruf entfernte) „Rechtsanwälte“ sogar die klügere Lösung.
Das Mailformular zieht nämlich rein aufgrund seiner technischen Funktion einen ganzen Batzen rechtlicher Verpflichtungen nach sich, die manche schlicht nicht übersehen oder, falls denen diese Pflichten bewusst sind, im Hinblick auf den Aufwand den Kopf in den Sand stecken. Hinzu kommt, dass manche sehr viele mangels technischem Verständnis gar nicht in der Lage sind, vollständige Auskünfte zu geben.
Verschickt der Betreffende das Mail selbst, ist die Durchleitung durch „seinen” (von ihm selbst gewählten) SMTP (und das Problem der dadurch entstehenden Einträge in Logfiles) dann seine Sache.
Gerade für KMU muss man also eine Entscheidung nach einer Analyse der Kosten und Risiken sowie des Nutzens treffen.
¹) Mindestens ein anderer hat nach meiner Strafanzeige (und weil ich das, auf seinen Ruf bedachte „Organ der Rechtspflege“ öffentlich „durch den Kakau gezogen“ habe) „fast freiwillig“ damit aufgehört.