Servus!
Hallo Rolf und Raketenwilli,
jetzt macht Ihr mir aber richtig Angst!
Eine meiner Seiten ist meine private Homepage, die andere eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins.
Ein Anwalt darf nur abmahnen, wenn er im Auftrag eines Mitbewerbers handelt.[1]
Bei einem gemeinnützigen Verein dürfte das schwerfallen.
Ich habe für meine Familie einen Rechtsschutz, der Internet mit einschließt und nicht sehr teuer war; deshalb habe ich in ähnlicher Lage (2 Webseiten für gemeinützige Vereine) wenig Bedenken.
Herzliche Grüße
Matthias Scharwies
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Einfach mal was von der ToDo-Liste auf die Was-Solls-Liste setzen.“
Einfach mal was von der ToDo-Liste auf die Was-Solls-Liste setzen.“