Zur Dimension des Problems...
bearbeitet von Raketenwilli> Falls nicht, kennt Ihr dann eine Anleitung "Sicherheit vor Abmahnungen" für nicht gewerbliche Internet-Auftritte.
Klar. Die Antwort an den Anwalt lautet dann in etwa:
> Ihr mutiges Anschreiben vom XX.XX.XXXX, Aktenzeichen RM12342/2022
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> Hallo, Sie Rechtsmissbraucher!
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> [Die DSGVO gilt ausweislich deren Artikel 2, Absatz 2 Punkt c nicht für das Handeln privater Personen](https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/). Ich hab mir - anders als Sie, Herr „Rechtsanwalt“ - das durchgelesen, bevor ich mir damit …
> Ihr Mandant hat mir bis zum XX.XX.XXXX, um 17:00 hier schriftlich vorliegend, den Rücktritt von den erhobenen Forderungen zu erklären - sonst werde ich tun, was Sie mir angedroht haben - nämlich Ihrem Mandant den Arsch wegklagen.
>
> Hat der eigentlich Geld? Wurden Sie bezahlt?