DSGVO einschlägig?
bearbeitet von RaketenwilliHm. Du willst eine rechtliche Einschätzung, hantierst aber mit ungenauen Begriffen und nennst das Land nicht. Wenn die „Kunden“ Personen sind, dann gilt in Deutschland
<https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/>
Und natürlich auch der ganze Rest dieses Gesetzes und anderer Gesetze.
Im Hinblick auf das aktuelle Datum wundere ich mich übrigens darüber, dass das ERP-System (angeblich) keine Funktion hat um diese Auskünfte gemäß Art. 15 DSGVO zusammenzustellen. Oder kostet die ein paar Heller extra?
DSGVO einschlägig?
bearbeitet von RaketenwilliHm. Du willst eine rechtliche Einschätzung, hantierst aber mit ungenauen Begriffen und nennst das Land nicht. Wenn die „Kunden“ Personen sind, dann gilt in Deutschland
<https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/>
Und natürlich auch der ganze Rest dieses Gesetzes und anderer Gesetze.