Hm. Du willst eine rechtliche Einschätzung, hantierst aber mit ungenauen Begriffen und nennst das Land nicht. Wenn die „Kunden“ Personen sind, dann gilt in Deutschland
https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/
Und natürlich auch der ganze Rest dieses Gesetzes und anderer Gesetze. Das die teutonische DSGVO aber auf den durch die europäische Gesetzgebung vorgesehenen Mindeststandards beruht gehe ich davon aus, dass es in jedem Land in der EU + Schweiz eine faktisch völlig gleichartige Regelung gibt.
Im Hinblick auf das aktuelle Datum (angebliches Jahr 2022 nach der angeblichen Geburt eines gewissen Christus) wundere ich mich übrigens darüber, dass das ERP-System (angeblich) keine Funktion hat um diese Auskünfte gemäß Art. 15 DSGVO zusammenzustellen. Oder kostet die ein paar Heller extra?