DSGVO einschlägig?
bearbeitet von Raketenwilli> Aber hieraus eine sinnvolle Datensicherung zu machen, mit der ein Dritter etwas anfangen kann?
Weitere Frage:
Du bist also Anbieter der ERP-Software, hostest diese (oder die Datenbanken) für die Kunden (welche diese benutzen) und die wollen die Daten offline als Backup haben - habe ich das JETZT richtig aus Deinen Äußerungen zusammenmontiert?
Ich sag's mal so: Die lokale Verfügbarkeit der Daten ist aus Kundensicht unumgänglich, weil die womöglich „pleite“ sind wenn zehn Tage lang mit dem ERP nichts geht. [Siehe aktuell Metro](https://www.heise.de/news/IT-Ausfall-bei-Metro-Filialbetrieb-weiter-eingeschraenkt-7317203.html).
DSGVO einschlägig?
bearbeitet von Raketenwilli> Aber hieraus eine sinnvolle Datensicherung zu machen, mit der ein Dritter etwas anfangen kann?
Weitere Frage:
Du bist also Anbieter der ERP-Software, hostest diese (oder die Datenbanken) für die Kunden (welche diese benutzen) und die wollen die Daten offline als Backup haben - habe ich das richtig JETZT richtig aus Deinen Äußerungen zusammenmontiert?
Ich sag's mal so: Die lokale Verfügbarkeit der Daten ist aus Kundensicht unumgänglich, weil die womöglich pleite sind wenn zehn Tage lang mit dem ERP nichts geht. [Siehe aktuell Metro](https://www.heise.de/news/IT-Ausfall-bei-Metro-Filialbetrieb-weiter-eingeschraenkt-7317203.html).