Hallo Rolf,
Derjenige, der potenziell sein eigenes ERP System erstellen oder verbessern möchte und vor dem Du Dich mit Geheimhaltung deiner DB Struktur schützen möchtest.
Würde ich unterschreiben.
Dass dein Kunde die DB Struktur kennt, ist aus meiner Sicht kein Risiko für die Systemsicherheit oder für dein Geschäftsmodell. Sicher, er kann damit dann zusätzliche Auswertungen machen, die deine Software vielleicht nicht hergibt. Ja und? Stört Dich das? Würdest Du ihm die Auswertungen programmieren, wenn er damit auf Dich zukäme?
Es würde mich weder stören, wenn er Auswertungen vornimmt, noch wenn er mich beauftragt.
Natürlich kann der Kunde mit den Daten auch zu einem Deiner Wettbewerbspartner gehen
Das würde mich stören.
und sagen: hier, transformiere das und spiel es in dein System ein. Das willst Du nicht, klar.
Aber nicht, weil der Kunde dann weg wäre.
Sondern weil der Wettbewerber anhand meiner DB-Struktur sein System aufwerten kann. Ich bin sehr spezialisiert und das macht unser System schon besser als das vieler Wettbewerber. Ich will nicht meine Wettbewerber schulen.
Und der Konkurrent wird für diesen Service den Einwurf kleiner Münzen erwarten. Und zwar in großen Säcken. Aber ist denn ein Lock-In, realisiert durch Einbehalten von Daten, zulässig? Muss ein Kunde nicht das Recht haben, den Anbieter zu wechseln und seine Daten mitzunehmen? Das würde im Zweifelsfall vor Gericht geklärt. D.h. wenn Du Dich von dem Kunden trennen willst und er dann seine Daten verlangt, kommt diese Frage sofort wieder auf den Tisch. Und dann mit deutlich höherer Lautstärke.
Mein Problem wäre nicht, dass ein Kunde umzieht. Auch nicht, dass er seine Daten mitnimmt, ich würde ihn dabei bestmöglich unterstützen. Aber eben ohne meine eigene Struktur offenzulegen. Wenn mich meine Partnerin verließe, würde ich das auch akzeptieren, aber meinem potentiellen Nachfolger sicher keine Tips geben, was die Holde besonders gerne mag. 😁