Tatsächlich eine neue Chance
bearbeitet von Raketenwilli> Soll ich den Klageweg gehen bzw. erstmal anwaltliche Beratung einholen?
Der Käufer der Firma hat mit der Firma auch die Nutzungsrechte der Firma an Deiner Software erworben. Wenn nichts anderes sehr konkret in Deinem Vertrag steht sehe ich in einer Klage eine höchst nutzlose Geldausgabe. Du kannst natürlich den damaligen Vertrag auch von einem Anwalt lesen lassen. Die dafür laut Reichsrechtsdienstleistungsgesetz fällige Monopolgebühr nennt sich dann „Lehrgeld“.
> Leider bin ich mit dem Kunden in Unstimmigkeit und Steit auseinandergegangen.
Tja. Vielleicht ist der Verkauf der Firma **tatsächlich eine neue Chance**... Stell Dich dem neuen Eigentümer doch mal als der vor, der die Software entwickelt hat, gut kennt und ergo auch bei der Fortentwicklung oder Anpassung wohl der schnellste und günstigste sein kann…
Web Anwendung erstellt, Firma wurde verkauft
bearbeitet von Raketenwilli> Soll ich den Klageweg gehen bzw. erstmal anwaltliche Beratung einholen?
Der Käufer der Firma hat mit der Firma auch die Nutzungsrechte der Firma an Deiner Software erworben. Wenn nichts anderes sehr konkret in Deinem Vertrag steht sehe ich in einer Klage eine höchst nutzlose Geldausgabe. Du kannst natürlich den damaligen Vertrag auch von einem Anwalt lesen lassen. Die dafür laut Reichsrechtsdienstleistungsgesetz fällige Monopolgebühr nennt sich dann „Lehrgeld“.
> Leider bin ich mit dem Kunden in Unstimmigkeit und Steit auseinandergegangen.
Tja. Vielleicht ist der Verkauf der Firma **tatsächlich eine neue Chance**... Stell Dich dem neuen Eigentümer doch mal als der vor, der die Software entwickelt hat, gut kennt und ergo auch bei der Fortentwicklung oder Anpassung wohl der schnellste und günstigste sein kann…
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Der Käufer der Firma hat mit der Firma auch die Nutzungsrechte der Firma an Deiner Software erworben. Wenn nichts anderes sehr konkret in Deinem Vertrag steht sehe ich in einer Klage eine höchst nutzlose Geldausgabe. Du kannst natürlich den damaligen Vertrag auch von einem Anwalt lesen lassen. Die dafür laut Reichsrechtsdienstleistungsgesetz fällige Monopolgebühr nennt sich dann „Lehrgeld“.
> Leider bin ich mit dem Kunden in Unstimmigkeit und Steit auseinandergegangen.
Tja. Vielleicht ist der Verkauf der Firma **tatsächlich eine neue Chance**...
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Der Käufer der Firma hat mit der Firma auch die Nutzungsrechte an Deiner Software erworben. Wenn nichts anderes sehr konkret in Deinem Vertrag steht sehe ich in einer Klage eine höchst nutzlose Geldausgabe. Du kannst natürlich den damaligen Vertrag auch von einem Anwalt lesen lassen. Die dafür laut Reichsrechtsdienstleistungsgesetz fällige Monopolgebühr nennt sich dann „Lehrgeld“.
> Leider bin ich mit dem Kunden in Unstimmigkeit und Steit auseinandergegangen.
Tja. Vielleicht ist der Verkauf der Firma **tatsächlich eine neue Chance**...
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Der Käufer der Firma hat mit der Firma auch die Nutzungsrechte an Deiner Software erworben. Wenn nichts anderes sehr konkret in Deinem Vertrag steht sehe ich in einer Klage eine höchst nutzlose Geldausgabe. Du kannst natürlich den damaligen Vertrag auch von einem Anwalt lesen lassen. Die dafür laut Reichsrechtsdienstleistungsgesetz fällige Monopolgebühr nennt sich dann „Lehrgeld“.
> Leider bin ich mit dem Kunden in Unstimmigkeit und Steit auseinandergegangen.
Tja. Vielleicht ist der Verkauf der Firma tatsächlich **eine neue Chance**...
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Der Käufer der Firma hat mit der Firma auch die Nutzungsrechte an Deiner Software erworben. Wenn nichts anderes sehr konkret in Deinem Vertrag steht sehe ich in einer Klage eine höchst nutzlose Geldausgabe. Du kannst natürlich den damaligen Vertrag auch von einem Anwalt lesen lassen. Die dafür laut Reichsrechtsdienstleistungsgesetz fällige Gebühr nennt sich dann „Lehrgeld“.
> Leider bin ich mit dem Kunden in Unstimmigkeit und Steit auseinandergegangen.
Tja. Vielleicht ist der Verkauf der Firma tatsächlich **eine neue Chance**...
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Der Käufer der Firma hat mit der Firma auch die Nutzungsrechte an Deiner Software erworben. Wenn nichts anderes sehr konkret in Deinem Vertrag steht sehe ich in einer Klage eine höchst nutzlose Geldausgabe. Du kannst natürlich den damaligen Vertrag auch von einem Anwalt lesen lassen. Die dafür lau Reichsrechtsdienstleistungsgesetz fällige Gebühr nennt sich dann „Lehrgeld“.
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Der Käufer der Firma hat mit der Firma auch die Nutzungsrechte an Deiner Software erworben. Wenn nichts anderes sehr konkret in Deinem Vertrag steht sehe ich in einer Klage eine höchst nutzlose Geldausgabe. Du kannst natürlich den damaligen Vertrag auch von einem Anwalt lesen lassen. Die dafür fällige Gebühr nennt sich dann „Lehrgeld“.
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Der Käufer der Firma hat mit der Firma auch die Nutzungsrechte an Deiner Software erworben. Wenn nichts anderes sehr konkret in Deinem Vertrag steht sehe ich in einer Klage eine höchst nutzlose Geldausgabe. Du kannst natürlich den damaligen Vertrag auch von einem Anwalt lesen lassen. Das nennt sich dann „Lehrgeld“.
> Leider bin ich mit dem Kunden in Unstimmigkeit und Steit auseinandergegangen.
Tja. Vielleicht ist der Verkauf der Firma tatsächlich **eine neue Chance**...