@@Rakete
Es bleibt also dabei, es ist egal, ob ich technisch verhindere, dass der Vorgang nach Einleitung der Fakturierung noch bearbeitet werden darf. Kann ich machen (weil nach Rechnungsdruck ists mit Beaebeiten eh vorbei), aber es nervt höchstens den User in der Praxis, dass er den Vorgang wieder öffnen und schließen muss.
Ganz einfache Regel: Die auf der Rechnung stehenden Posten werden durch das (beim) Erstellen der Rechnung als „fakturiert“ gekennzeichnet. Wenn jetzt noch was hinzugekommen wäre: 2. Rechnung über die bisher nicht fakturierten Positionen.
Das kostet weniger als irgendwelches Gemurkse und ist dann auch buchhalterisch simpler als „Rechnung ändern“. Denn dazu müsste nämlich zur einmal erstellten Rechnung eine Gutschrift in gleicher Höhe erstellen - und sodann eine neue Rechnung erstellt werden... dass man die „falsche“ Rechnung und die Gutschrift auch versenden muss ist ja nirgendwo festgeschrieben.
Ich halte sehr viel von Dir und Deinen Ratschlägen, aber dieser ist ja sowas von praxisfremd. Das würden die Kunden meiner Kunden niemals akzeptieren, so läuft das wirklich in weiten Teilen der freien Wirtschaft nicht.
Freu mich weiter über Deine tips, aber dieser war "ein Satz mit X" 😉
Sven