Energie
bearbeitet von
Hello,
> > > Heizkosten - schon kniffliger. Ich weiß gar nicht, ob da in meiner Nebenkostenabrechnung überhaupt irgendeine physikalische Größe steht.
> >
> > Das kommt wohl auf die Versorgungsquelle an. Öl und Gas können ja direkt in Volumeneinheiten gemessen werden. Sie haben aber auch einen ihnen innewohnenden Energiegehalt, den man in KW/h angeben kann.
>
> ja, aber den muss man erstmal herausfinden.
Eigentlich muss auch eine Heizkostenabrechnung schon seit Jahren in kWh stattfinden. In meiner Gasrechnung habe ich immer die Kubikmeter von der Schätzuhr (Balgenzähler) drin stehen und dann dahinter die daraus errechneten kWh. Ausnahme ist nur erlaubt, wenn alle Beschaffungsrechnungen vorgelegt werden und z. B. die Koaten dann zwischen Mietparteien aufgeteilt werden.
Diesen Faktor kann der Energieversorger fast frei wählen. Man kann das nicht überprüfen und außerdem darf er um 20% abweichen nach irgendwelchen uralten Bestimmungen.
Es gibt (gab!) in DE zwei Sorten Erdgas. Das "normale" mit ca. 8,5kWh pro Kubikmeter und das "H-Gas" mit ca. 11kWh pro Kubikmeter.
Und die Schnellauskunft von Google sagt außerdem:
~~~text
Ein Kubikmeter Wasserstoff hat einen Heizwert von 3 kWh.
Erdgas hat 10 kWh/m³, ist aber 8-mal schwerer und nicht CO2-frei.Für eine grössere Energiemenge pro Volumen gibt es folgende Möglichkeiten: Verflüssigung auf - 254 °C ergibt 70 Gramm/Liter und 2.3 kWh/Liter (ohne Behälter).
~~~
Da zur Zeit "versuchsweise" immer mal bis zu 20% Wasserstoff beigemischt werden, schwankt der Faktor enorm. Man merkt das, wenn man bei gleichem Wetter, gleicher Beheizung usw. plötzlich 9m³ anstelle von sonst immer nur 6,5m³ bis 7m³ benötigt (normalisiert auf 24 Stunden).
Glück Auf
Tom vom Berg
--
Es gibt soviel Sonne, nutzen wir sie.
[www.Solar-Harz.de](https://www.Solar-Harz.de)
S☼nnige Grüße aus dem Oberharz
> > > Heizkosten - schon kniffliger. Ich weiß gar nicht, ob da in meiner Nebenkostenabrechnung überhaupt irgendeine physikalische Größe steht.
> >
> > Das kommt wohl auf die Versorgungsquelle an. Öl und Gas können ja direkt in Volumeneinheiten gemessen werden. Sie haben aber auch einen ihnen innewohnenden Energiegehalt, den man in KW/h angeben kann.
>
> ja, aber den muss man erstmal herausfinden.
Eigentlich muss auch eine Heizkostenabrechnung schon seit Jahren in kWh stattfinden. In meiner Gasrechnung habe ich immer die Kubikmeter von der Schätzuhr (Balgenzähler) drin stehen und dann dahinter die daraus errechneten kWh. Ausnahme ist nur erlaubt, wenn alle Beschaffungsrechnungen vorgelegt werden und z. B. die Koaten dann zwischen Mietparteien aufgeteilt werden.
Diesen Faktor kann der Energieversorger fast frei wählen. Man kann das nicht überprüfen und außerdem darf er um 20% abweichen nach irgendwelchen uralten Bestimmungen.
Es gibt (gab!) in DE zwei Sorten Erdgas. Das "normale" mit ca. 8,5kWh pro Kubikmeter und das "H-Gas" mit ca. 11kWh pro Kubikmeter.
Und die Schnellauskunft von Google sagt außerdem:
~~~text
Ein Kubikmeter Wasserstoff hat einen Heizwert von 3 kWh.
Erdgas hat 10 kWh/m³, ist aber 8-mal schwerer und nicht CO2-frei.
~~~
Da zur Zeit "versuchsweise" immer mal bis zu 20% Wasserstoff beigemischt werden, schwankt der Faktor enorm. Man merkt das, wenn man bei gleichem Wetter, gleicher Beheizung usw. plötzlich 9m³ anstelle von sonst immer nur 6,5m³ bis 7m³ benötigt (normalisiert auf 24 Stunden).
Glück Auf
Tom vom Berg
--
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S☼nnige Grüße aus dem Oberharz
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Hello,
> > > Heizkosten - schon kniffliger. Ich weiß gar nicht, ob da in meiner Nebenkostenabrechnung überhaupt irgendeine physikalische Größe steht.
> >
> > Das kommt wohl auf die Versorgungsquelle an. Öl und Gas können ja direkt in Volumeneinheiten gemessen werden. Sie haben aber auch einen ihnen innewohnenden Energiegehalt, den man in KW/h angeben kann.
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> ja, aber den muss man erstmal herausfinden.
Eigentlich muss auch eine Heizkostenabrechnung schon seit Jahren in kWh stattfinden. In meiner Gasrechnung habe ich immer die Kubikmeter von der Schätzuhr (Balgenzähler) drin stehen und dann dahinter die daraus errechneten kWh. Ausnahme ist nur erlaubt, wenn alle Beschaffungsrechnungen vorgelegt werden und z. B. die Koaten dann zwischen Mietparteien aufgeteilt werden.
Diesen Faktor kann der Energieversorger fast frei wählen. Man kann das nicht überprüfen und außerdem darf er um 20% abweichen nach irgendwelchen uralten Bestimmungen.
Es gibt (gab!) in DE zwei Sorten Erdgas. Das "normale" mit ca. 8,5kWh pro Kubikmeter und das "H-Gas" mit ca. 11kWh pro Kubikmeter.
Und die Schnellauskunft von Google sagt außerdem:
~~~text
Ein Kubikmeter Wasserstoff hat einen Heizwert von 3 kWh. Erdgas hat 10 kWh/m³, ist aber 8-mal schwerer und nicht CO2-frei. Für eine grössere Energiemenge pro Volumen gibt es folgende Möglichkeiten: Verflüssigung auf - 254 °C ergibt 70 Gramm/Liter und 2.3 kWh/Liter (ohne Behälter).
~~~
Da zur Zeit "versuchsweise" immer mal bis zu 20% Wasserstoff beigemischt werden, schwankt der Faktor enorm. Man merkt das, wenn man bei gleichem Wetter, gleicher Beheizung usw. plötzlich 9m³ anstelle von sonst immer nur 6,5m³ bis 7m³ benötigt (normalisiert auf 24 Stunden).
Glück Auf
Tom vom Berg
--
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S☼nnige Grüße aus dem Oberharz