Moin Rolf
aber sind nicht auch dienstliche Mail-Adressen als öffentlich bekannt anzunehmen und dennoch als Autorisierungsmerkmal geeignet?
Gruß Claus
Moin Rolf
aber sind nicht auch dienstliche Mail-Adressen als öffentlich bekannt anzunehmen und dennoch als Autorisierungsmerkmal geeignet?
Gruß Claus