Hi,
und die | nicht vergessen …
Anekdote dazu:
mein damaliger Semmelfinanzierer wurde von einer anderen Firma auf Schadenersatz verklagt - der Richter verurteilte uns dazu, die entspechenden Datensätze (anonymisiert wg. EUDSGVO) an die Klägerin zu liefern, damit sie den genauen Schaden berechnen kann.
Geschickterweise hat der Richter keine Form der Datenlieferung festgelegt.
Wir haben die Datensätze dann ausgedruckt geliefert: kleine, serifenlose condensed-Schrift mit nicht-unterscheidbarem l und I, Feldtrenner |,Zeilentrenner keiner - die Zahl der Felder war ja konstant, Zeilenumbruch mitten im Feld (halt einfach da, wo die Zeile zuende ist) …
Das ganze haben wir dann bei einer Druckerei in der Nähe der Klägerin auf Recyclingpapier (geringerer Kontrast als weißes Papier, macht OCR auch nochmal schlechter) drucken und direkt an die Klägerin liefern lassen. Das waren dann so ca. 20 Kartons a 3000 Blatt (beidseitig bedruckt).
Seltsamerweise kam dann nie eine Forderung über einen konkreten Betrag …
cu,
Andreas a/k/a MudGuard