Camping_RIDER: EU-Datenschutzregeln mit Google Fonts Quatsch?

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Aloha ;)

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt nicht, wenn (...) die Verarbeitung durch eine Person erfolgt, die zu einem Zweck handelt, der nicht ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

D.h. in dem von Dir bezeichneten Fall gilt die DSGVO für Dich nicht. Du übst keine geschäftliche Tätigkeit aus.

Oh-oh, Vorsicht! Nicht-kommerziell heißt nicht zwingend nicht-geschäftlich. Geschäftlich ist ein ziemlich böses, offenes Wort - das war auch schon bei der Impressumspflicht immer wieder ein Knackpunkt. Der Originaltext der DSGVO ist da auch deutlich klarer formuliert. Aus Artikel 2, Absatz 2:

Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten […] durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten

Die Formulierung von europa.eu ist also offensichtlich irreführend - und die Website, die Open Source Software verbreitet, mag zwar nicht-kommerziell sein, und vielleicht sogar nicht-gewerblich, aber ob sie nicht-geschäftlich ist... tja. Rein persönlich oder familiär ist das ganze jedenfalls nicht und damit fällt das Angebot in diesem Sinn durchaus unter die DSGVO!

Ein anderer Ausschlussgrund könnte die Anwendbarkeit von Unionsrecht sein, aber eine Seite, die von einem Unionsbürger betrieben und für Unionsbürger erreichbar ist dürfte da zumindest in der Beweispflicht stehen...

Grüße,

RIDER

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Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Albers-Zoller
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