Regel für Richter:
Insbesondere die Rechtsmittelerklärung eines rechtsunkundigen Angeklagten ist anhand ihres Gesamtinhalts und unter Berücksichtigung des erstrebten Erfolges auszulegen. (Kammergericht Berlin, Beschl. v. 18.02.2022 – (3) 161 Ss 29/22 (5/22) )
(manche(r) kennt ja mein Hobby)
Womöglich sollte man sich dem anschließen, den mutmaßlich erstrebten Erfolg ergründen - und dann das als „bad“ (schlecht) markierte Beispiel ausbessern.
<!DOCTYPE html>
<html lang="de-DE">
<html>
<head>
<meta charset="UTF-8" />
<style>
.only-in-small-viewports { display: none; }
@media ( max-width: 60rem ) {
.not-in-small-viewports { display: none; }
.only-in-small-viewports { display: initial; }
}
</style>
</head>
<body>
<a class="not-in-small-viewports" href="https://example.com">Seite für große Bildschirem. Guggst Du hier.</a>
<a class="only-in-small-viewports" href="https://example.com/small">Seite für kleine Bildschirme: Guggst Du hier.</a>
</body>
</html>
Dazu die Erläuterung, dass „mobil“/„nicht mobil“ (technisch gesehen) nicht unterscheidbar ist und dass die Version für kleine Viewports auch dann (alternierend) gezeigt wird, wenn das Browserfenster vorliegend schmaler wird. Dazu den Link zu CSS/Media Queries und der display-Eigenschaft. Vieleicht noch zu rem/rm als Maßangabe.
Der Rest ist hoffentlich durch sprechende Bezeichner erklärt.
Was fehlt noch? Was zum Anschauen/Testen.